Pflegegrad · 7 Min. Lesezeit
Pflegegrad beantragen in München: Schritt für Schritt
Vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum Bescheid: was Sie tun müssen, wie die Begutachtung abläuft und wie Sie sich gut vorbereiten.
Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld über die Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst bis zum Entlastungsbetrag. Trotzdem schieben viele Familien den Antrag lange vor sich her. Dabei ist der Weg einfacher, als er klingt. Hier erklären wir ihn Schritt für Schritt – aus der Praxis unseres ambulanten Pflegedienstes in München.
Wann lohnt sich ein Antrag?
Ein Antrag lohnt sich, sobald jemand im Alltag dauerhaft – voraussichtlich mindestens sechs Monate – auf Hilfe angewiesen ist. Typische Anzeichen:
- Duschen, Anziehen oder Toilettengänge gelingen nicht mehr sicher allein.
- Medikamente werden vergessen oder falsch eingenommen.
- Einkaufen, Kochen und Putzen sind nur noch mit Hilfe möglich.
- Es gab Stürze, oder die Orientierung lässt nach.
- Angehörige übernehmen bereits regelmäßig Aufgaben.
Unsere Erfahrung: Lieber einmal zu früh beantragen als zu spät. Schon Pflegegrad 1 bringt 131 € Entlastungsbetrag im Monat, Zuschüsse für Hilfsmittel und Umbauten.
Schritt 1: Den Antrag bei der Pflegekasse stellen
Zuständig ist die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Wichtig ist das Datum – die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
Anschließend schickt Ihnen die Kasse ein Formular. Darin geben Sie unter anderem an, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination wünschen. Wenn Sie unsicher sind: Kreuzen Sie die Kombinationsleistung an – sie lässt sich später jederzeit anpassen.
Schritt 2: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Bei gesetzlich Versicherten kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) Bayern zu Ihnen nach Hause, bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof. Der Termin wird vorher angekündigt und dauert meist etwa eine Stunde.
Begutachtet wird nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit im Alltag – in sechs Bereichen: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags. Daraus ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100 – und damit der Pflegegrad.
So bereiten Sie sich gut vor
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei und wie lange geholfen wird – auch nachts.
- Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Entlassbriefe, Medikamentenplan, Hilfsmittelverordnungen.
- Ehrlich sein: Viele Menschen zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite. Beschreiben Sie lieber einen typischen, auch einen schlechten Tag.
- Nicht allein sein: Eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine Pflegekraft sollte dabei sein und ergänzen.
- Hilfsmittel zeigen: Rollator, Haltegriffe, Inkontinenzmaterial – alles, was im Alltag gebraucht wird.
Unser Tipp: Bitten Sie uns, beim Begutachtungstermin dabei zu sein. Wir kennen die Kriterien und achten darauf, dass nichts Wichtiges vergessen wird.
Schritt 3: Der Bescheid
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Mit dem Bescheid erhalten Sie auf Anfrage auch das Gutachten. Lesen Sie es aufmerksam: Stimmen die Angaben zu Ihrem Alltag?
Mit dem Pflegegrad können Sie sofort Leistungen nutzen – zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst über die Pflegesachleistung. Was Ihnen konkret zusteht, zeigt unser Kostenrechner.
Pflegegrad zu niedrig? Widerspruch einlegen
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Fristwahrend genügt zunächst ein kurzer Satz; die Begründung können Sie nachreichen. Prüfen Sie das Gutachten Modul für Modul und belegen Sie, wo der Hilfebedarf unterschätzt wurde – etwa mit dem Pflegetagebuch oder ärztlichen Stellungnahmen. Verschlechtert sich der Zustand später, ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich.
Hilfe beim Antrag in München
In München gibt es viele Anlaufstellen: Ihre Pflegekasse selbst, die Alten- und Service-Zentren der Landeshauptstadt und natürlich ambulante Pflegedienste wie uns. Wir unterstützen Sie kostenlos beim Antrag, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und sind auf Wunsch beim Termin dabei – im gesamten Münchner Süden und Westen.
Rufen Sie uns einfach an: 089 9018 0600 – oder fordern Sie über das Kontaktformular einen Rückruf an.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad feststeht?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Kann ein Angehöriger den Antrag für mich stellen?
Ja, mit einer Vollmacht oder als rechtliche Betreuerin bzw. Betreuer. Häufig genügt zunächst ein Anruf bei der Pflegekasse.
Was kostet die Begutachtung?
Nichts. Antrag und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind für Versicherte kostenfrei.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Alle Beträge: Stand Oktober 2026.