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Entlastungsbetrag: 131 € im Monat – und wofür Sie ihn nutzen können
Viele Familien lassen jedes Jahr über 1.500 € verfallen. So setzen Sie den Entlastungsbetrag für Haushalt, Betreuung und Pflege ein.
Der Entlastungsbetrag gehört zu den am häufigsten ungenutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei steht er jedem zu, der zuhause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat – auch schon mit Pflegegrad 1. Wer ihn nicht abruft, verschenkt über 1.500 € im Jahr. So nutzen Sie ihn richtig.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und gilt für alle Pflegegrade. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag fördern. Anders als das Pflegegeld wird er nicht ausgezahlt, sondern ist an bestimmte Leistungen gebunden.
Wofür Sie ihn nutzen können
- Hauswirtschaftliche Versorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung der Wohnung – mehr dazu.
- Betreuung und Gesellschaft: Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zu Terminen, Betreuung bei Demenz – mehr dazu.
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach bayerischem Landesrecht anerkannt sind, etwa Helferkreise oder Betreuungsgruppen.
- Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege (Unterkunft und Verpflegung).
- Mit Pflegegrad 1: zusätzlich auch Grundpflege wie Hilfe beim Duschen durch einen Pflegedienst.
Was nicht geht
Ab Pflegegrad 2 darf der Entlastungsbetrag bei ambulanten Pflegediensten nicht für Leistungen der Selbstversorgung – also körperbezogene Pflege wie Waschen oder Anziehen – eingesetzt werden. Diese werden über die Pflegesachleistung bezahlt. Auch eine private Putzhilfe ohne Anerkennung oder Barauszahlungen an Angehörige sind nicht möglich.
Ansparen und Verfall
Der Entlastungsbetrag läuft jeden Monat weiter – auch wenn Sie ihn nicht nutzen. Nicht verbrauchte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Ein Beispiel: Wer 2026 nichts abgerufen hat, kann die 1.572 € noch bis Ende Juni 2027 verwenden – etwa für eine intensivere Unterstützung im Haushalt nach einem Krankenhausaufenthalt.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie hoch Ihr aktuelles Guthaben ist. Viele Familien sind überrascht.
So funktioniert die Abrechnung
Es gibt zwei Wege:
- Direktabrechnung: Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken. Das ist der bequemste Weg.
- Kostenerstattung: Sie bezahlen die Rechnung selbst und reichen sie bei der Pflegekasse ein, die Ihnen den Betrag erstattet.
Wie viele Stunden Unterstützung mit 131 € im Monat möglich sind, hängt von der Leistung und den vereinbarten Sätzen ab. Wir rechnen es Ihnen gerne transparent vor.
Mehr Budget durch den Umwandlungsanspruch
Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus und nutzen Sie Ihre Pflegesachleistung nicht vollständig? Dann können Sie bis zu 40 % der Sachleistung zusätzlich für Entlastungsangebote einsetzen. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu rund 599 € im Monat. Ob sich das für Sie lohnt, besprechen wir im kostenlosen Beratungsgespräch.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
131 € pro Monat, in allen Pflegegraden von 1 bis 5. Aufs Jahr gerechnet sind das 1.572 €.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird nur für anerkannte Entlastungsleistungen erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Bis wann kann ich nicht genutzte Beträge verwenden?
Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Alle Beträge: Stand Oktober 2026.