Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen – wir übernehmen zuverlässig.
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht selbst Zeit zur Erholung, für Urlaub oder in Krankheitsfällen. Verhinderungspflege bietet Ihnen genau diese Entlastung – rechtlich abgesichert und von der Pflegekasse unterstützt.
- Stundenweise oder tageweise Entlastung möglich
- Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr
- Bis zu 1.612 € Zuschuss der Pflegekasse (bis zu 2.418 € kombiniert mit Kurzzeitpflege)
- Übernahme von Grund- und Behandlungspflege
- Auf Wunsch auch spontane Einsätze

Wann können Sie Verhinderungspflege nutzen?
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die pflegende Person die pflegebedürftige Person bereits sechs Monate zuhause versorgt hat. Verhinderungspflege kann geplant (z. B. Urlaub) oder kurzfristig (z. B. Krankheit) in Anspruch genommen werden.
Wir kümmern uns um die Formalitäten
Sie müssen sich nicht durch Anträge kämpfen – wir unterstützen Sie bei der Beantragung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Auch das dürfen wir für Sie tun.
Körperpflege, Mobilität und Unterstützung im Alltag – würdevoll und verlässlich.
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung durch examinierte Pflegefachkräfte.
Unterstützung im Haushalt, damit Sie in Ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Wir sind für Sie da – persönlich und ohne Wartezeit.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag zurück.
