Leistung · Krankenkasse (ärztliche Verordnung)

Behandlungspflege in München – medizinisch sicher versorgt, zuhause

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, übernehmen unsere examinierten Pflegefachkräfte die medizinische Versorgung – zuverlässig, dokumentiert und in enger Abstimmung mit der Praxis.

  • Feste Bezugspflege
  • Direkte Abrechnung mit der Kasse
  • Start oft in wenigen Tagen
Examinierte Pflegefachkraft misst bei einer Seniorin im Wohnzimmer den Blutdruck

Behandlungspflege – rechtlich „häusliche Krankenpflege“ nach § 37 SGB V – umfasst medizinische Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt anordnet und die eine Pflegefachkraft durchführt. Sie ist unabhängig von einem Pflegegrad und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Diabetes, Herzschwäche oder chronischen Wunden ist eine verlässliche Behandlungspflege entscheidend. Wir stimmen uns mit Hausarztpraxen, Fachärzten, Apotheken und Sanitätshäusern in München ab, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir bei der Behandlungspflege

  1. 01

    Medikamente

    Medikamente richten (Wochendosette), verabreichen und die Einnahme überwachen – auch Augentropfen, Salben und Inhalationen.

  2. 02

    Injektionen

    Insulin- und Heparinspritzen, Blutzuckermessung und Dokumentation, Anpassung nach ärztlichem Schema.

  3. 03

    Wundversorgung

    Verbandwechsel nach Operationen und bei Wunden, Wundbeobachtung und -dokumentation in Abstimmung mit der Praxis.

  4. 04

    Kompression

    An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse 2, Anlegen von Kompressionsverbänden.

  5. 05

    Vitalzeichen

    Blutdruck-, Puls- und Gewichtskontrolle, z. B. bei Herzinsuffizienz, mit Rückmeldung an die behandelnde Praxis.

  6. 06

    Katheter & Stoma

    Versorgung von Blasenkathetern und Stoma, Wechsel von Beuteln und Hautschutz nach Verordnung.

Für wen?

Für wen ist Behandlungspflege das Richtige?

  • Patientinnen und Patienten nach einer Operation oder Entlassung aus der Klinik
  • Menschen mit Diabetes, Herzschwäche, chronischen Wunden oder Thromboserisiko
  • Alle, die ihre Medikamente nicht mehr sicher selbst einnehmen können
  • Unabhängig vom Pflegegrad – maßgeblich ist die ärztliche Verordnung

Kosten

Wer bezahlt die Behandlungspflege?

Krankenkasse

Die Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse auf Grundlage der ärztlichen Verordnung häuslicher Krankenpflege. Wir kümmern uns um die Genehmigung.

Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Nach dem Krankenhaus

Im Rahmen des Entlassmanagements kann auch die Klinik Behandlungspflege für die ersten Tage zuhause verordnen.

Zum Kostenrechner 2026

Ablauf

So kommt die Behandlungspflege zu Ihnen

  1. 1

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus.

  2. 2

    Sie rufen uns an – wir klären Umfang und Zeiten und holen die Verordnung ab.

  3. 3

    Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.

  4. 4

    Unsere Pflegefachkräfte beginnen mit der Versorgung, oft schon am nächsten Tag.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Alle Fragen
Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege.

Wer stellt die Verordnung aus?

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt, eine Fachärztin oder ein Facharzt – nach einem Klinikaufenthalt auch das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements.

Wie schnell können Sie starten?

Liegt die Verordnung vor, können wir in vielen Fällen schon am nächsten Tag beginnen. Rufen Sie uns am besten an, sobald sich die Entlassung abzeichnet.

Übernehmen Sie auch die Grundpflege gleichzeitig?

Ja. Viele unserer Patientinnen und Patienten erhalten Behandlungs- und Grundpflege aus einer Hand – bei einem gemeinsamen Besuch und mit einer festen Ansprechperson.

Kontakt

Behandlungspflege in München – sprechen wir darüber.

Ob erste Fragen oder konkreter Pflegebedarf: Rufen Sie uns an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir beraten Sie kostenlos, unverbindlich und in Ruhe – meist noch am selben Tag.

089 9018 0600 Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr
Wann dürfen wir zurückrufen?

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